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   BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71   

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BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71 (https://dejure.org/1972,1748)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1972 - 4 AZR 227/71 (https://dejure.org/1972,1748)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 (https://dejure.org/1972,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe - Arbeitsentgelt - Urlaubsdauer - Höhe der Reisekosten - Eingruppierungsstreitigkeiten - Angestellte des öffentlichen Dienstes - Gesamttätigkeit - Teiltätigkeiten - Bearbeitung kurzfristiger großer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23, Anlage 1a; ZPO § 256

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    Ein solcher Feststellungsantrag bezieht sich aber sowohl 53 nach dem Willen der Kläger wie nach seiner ständigen Auslegung durch den Senat nicht allein auf das jeweils begehrte tarifliche Arbeitsentgelt, sondern auch auf alle weiteren Rechts folgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten tariflichen Vergütungsgruppe ergeben (wie z.B, Höhe der Reise kosten oder Dauer des Urlaubs), so daß eine derartige Eingrup pierungsfeststellungsklage oft mehrere verschiedene Leistungs klagen zu ersparen geeignet ist (vgl» Urteil des Senats vom 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr. 13 zu § 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, im Anschluß an BAG 8, 279 [280 - 281] = AP Uro 25 zu § 256 ZPO, BAG 8, 333 C354- -336] = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A sowie AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    Andernfalls.ist eine vollständige Überprüfung der Entscheidung durch das Revisions gericht nicht möglich (BAG Urteil vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 -, demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    daß von einer zur Tarifauslegung verwertbaren, recltserhebliehen "tariflichen Übung" nur dann die Rede sein kann, wenn die be traffenden tariflichen Normen in Kenntnis und mit Billigung der beiden Tarifvertragsparteien in einer bestimmten und für die Tarifunterworfenen erkennbaren Weise praktiziert werden (vgl. Urteil des Senats vom 15« September 1971 - 4 AZR 93/71 -, dem nächst AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 153/71

    Dokumentation - Technischer Angestellter - Sonstiger Innendienst

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    Solchenfalls kommt eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV sowie Urteil des Senats vom 9» Februar 1972 - 4 AZR 153/71 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • BAG, 16.12.1959 - 4 AZR 392/57

    Körperschaft des öffentlichen Rechts - Bezifferung der Klageansprüche -

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    Ein solcher Feststellungsantrag bezieht sich aber sowohl 53 nach dem Willen der Kläger wie nach seiner ständigen Auslegung durch den Senat nicht allein auf das jeweils begehrte tarifliche Arbeitsentgelt, sondern auch auf alle weiteren Rechts folgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten tariflichen Vergütungsgruppe ergeben (wie z.B, Höhe der Reise kosten oder Dauer des Urlaubs), so daß eine derartige Eingrup pierungsfeststellungsklage oft mehrere verschiedene Leistungs klagen zu ersparen geeignet ist (vgl» Urteil des Senats vom 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr. 13 zu § 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, im Anschluß an BAG 8, 279 [280 - 281] = AP Uro 25 zu § 256 ZPO, BAG 8, 333 C354- -336] = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A sowie AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67

    Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    Ein solcher Feststellungsantrag bezieht sich aber sowohl 53 nach dem Willen der Kläger wie nach seiner ständigen Auslegung durch den Senat nicht allein auf das jeweils begehrte tarifliche Arbeitsentgelt, sondern auch auf alle weiteren Rechts folgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten tariflichen Vergütungsgruppe ergeben (wie z.B, Höhe der Reise kosten oder Dauer des Urlaubs), so daß eine derartige Eingrup pierungsfeststellungsklage oft mehrere verschiedene Leistungs klagen zu ersparen geeignet ist (vgl» Urteil des Senats vom 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr. 13 zu § 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, im Anschluß an BAG 8, 279 [280 - 281] = AP Uro 25 zu § 256 ZPO, BAG 8, 333 C354- -336] = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A sowie AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    Ein solcher Feststellungsantrag bezieht sich aber sowohl 53 nach dem Willen der Kläger wie nach seiner ständigen Auslegung durch den Senat nicht allein auf das jeweils begehrte tarifliche Arbeitsentgelt, sondern auch auf alle weiteren Rechts folgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten tariflichen Vergütungsgruppe ergeben (wie z.B, Höhe der Reise kosten oder Dauer des Urlaubs), so daß eine derartige Eingrup pierungsfeststellungsklage oft mehrere verschiedene Leistungs klagen zu ersparen geeignet ist (vgl» Urteil des Senats vom 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr. 13 zu § 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, im Anschluß an BAG 8, 279 [280 - 281] = AP Uro 25 zu § 256 ZPO, BAG 8, 333 C354- -336] = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A sowie AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 16.01.1970 - 4 AZR 96/69

    Erteilen von Rechtsauskünften - Organisation der Bundesanstalt - Sachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
    Solchenfalls kommt eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV sowie Urteil des Senats vom 9» Februar 1972 - 4 AZR 153/71 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Bei Heranziehung auch des Sachvorbringens des Klägers ist jedoch unter Anwendung der Rechtsgrundsätze des § 133 BGB sein Klagebegehren dahin auszulegen, daß der Kläger in Wirklichkeit eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen sogenannten Eingruppierungsfeststellungsklagen hat erheben wollen, deren sämtliche nach der Senatsrechtsprechung gestellten Erfordernisse und prozessualen Voraussetzungen nach § 256 ZPO erfüllt sind (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 AZR 4-85/7- /~demnächst 7 AP Nr. 12 zu § 23 a BAT \md 12.Februar 1975 AZR 219/74- /"demnächst J AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 7 o , 69, 59 und 56 zu §§ 22, 23 BAT, AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte sowie AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Danach kann aus den Ausfuhrungen des Landesarbeitsgerichts nämlich nicht entnommen werden, ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttatigkeit ausgeht (vgl BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder eine uberwiegende (§§ 22, 23 BAT) bzw mehrere für sich a l l e m jeweils nicht überwiegende Teiltatigkeiten (BAG AP Nr<> 97 zu § 3 TO A) rechteica wurciigt (zu den Unterschieden vgl BAG AP Nr. 47 zu 22 23 BAT und Urteile des Senats vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 " , demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12 April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Suarkassenangestellte, auch BAG AP Nr. 27 und 40 zu §§ 22, 23 BAT) Bei seiner neuen Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht daher eindeutig im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes klarzustellen haben, ob es eine einheitlich zu bewertende Gesamttatigkeit, eine überwiegende bzw mearere für sich a l l e m jeweils nicht überwiegende Teiltatige-j-ten a n n i m m u n d sachlich würdigt Labei ist auch zu oerucks ch~ tigen, daß im gegebenen Palle das Vorliegen einer emnextlich zu bewertenden Gesamttatigkeit deswegen naneliegt zieil dafür nicht nur der enge Zusammenhang der vielfachen Aufgaben des Klagers s p n c h u , sondern auch der bei aer Aicte eeunaliche Geschaftsverteilungsplan (vgl BAG AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 19, 108 [110] = AP Nr. 7 zu feg 22, 25 BAT, BAG 9, 269 [271-272] = AP Nr. 66 zu § 3 70 A 11.

    sowie BAG 12, 91 £94-95] = AP Nr. 82 zu § 3 TO A) Kommt das Landesarbeitsgericht danach zu dem Ergebnis, daß hier eine rechtlich einheitlich zu bewertende Gesamttatigkeit vorliegt, so ist es im Gegensatz zu den Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht e orr3erlich d a"1 cie einzelnen Tatigkeitsmerkmale jeweils überwiegend erfüllt wer den, entscheidend ist dann vielmehr, ob die Tätigkeit überhaupt m nicht ganz unbeachtlichem Maße die Tatigkeitsmerkmale erfüllt (BAG AP Kr 27, 37 und 43 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil des Senats vom 12 April 1972 - 4 AZR 227/71 - wie zu vor) Daß bei den einzelnen Aufgaben des Klagers die Tatigheitsmerkmale nochmals überwiegend erfüllt werden müssen, wird dann erst recht nicht verlangt.

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

    V b BAT zusteht (vgl. Urteile des Senats vom 8. November 1972 AZR 15/72 -, dem nächst AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, 25. Oktober 1972 AZR 432/71 demnächst AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge/ Bundesbahn sowie 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    Zwar führt das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen aus, ob es bei der tarifrechtlichen Bewertung von einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit des Klägers (§§ 22, 23 BAT) oder von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder von mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltätigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht, obwohl im allgemeinen auf derartige Ausführungen im Interesse der vollständigen Überprüfbarkeit der Entscheidungen durch das Revisionsgericht nicht verzichtet werden kann (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie Ur teile des Senats vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 -, dem nächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Spar kassenangestellte) .

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Daran ist festzuhalten (vgl. Urteile des Senats vom 2o.Oktober 1971 - 4 KZR 1o/71 -, demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT, 12. April 1972 - 4 AZR 227/7 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte -, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 15 November 1972 - 4 AZR 5o/72 -, demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dabei hat es in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die Aufgaben des Klägers aus den Gebieten der Ziffern 3, 4 und 4 a des Aufgabenkatalogs zusammengefaßt und rechtlich einheitlich bewertet (BAG AP Kr. 4o zu §§ 22, 23 BAT; auch die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2o.Oktober 1971 ~ 4 AZR 1o/71 - und 12. April 1 9 7 2 - 4 AZR 227/71 -).

  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

    Gegen den in dieser Weise aus gelegten Klageantrag bestehen daher, wovon auch das Landesarbeitsgericht auszugehen scheint, prozeßrechtliche Bedenke: weder aus § 253 ZPO noch aus § 256 ZPO (vgl. BAG AP Nr. 7o, 69, 59 und 56 zu §§ 22, 23 BAT; BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, auch AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur auszugsweisen Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).

    Andererseits hat das Landesarbeitsgericht ebenfalls in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung die nichtfremdsprachlichen Aufgaben der Klägerin zusammengefaßt und ihrerseits einheitlich bewertet (vgl. BAG AP Nr. 6 6, 57, 4-7 und 4-0 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte), wofür ins besondere, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht ausführt, der enge Zusammenhang aller nichtfremdsprachlichen Aufgaben der Klägerin spricht.

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    November 1972 - 4 AZE 15/72 demnächst AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, 25. Oktober 1972 - 4 AZE 4-32/71 demnächst AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, 19. April 1972 AZE 257/71 demnächst AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn sowie 12. April 1972 AZE 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

    Mit seinem ersten Klagantrag hat der Kläger beantragt, "festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 1»1»1966 nach der VergGr» III BAT F a 1 1 r u p o e 3, z u .entlohnen"» Ausweislich des Tenors des angefochtenen Urteils hat das Landesarbeitsgericht ausdrücklich nach diesem Antrag erkannt» Diese Verfahrensweise ist aus Rechtsgründen zumindest bedenklich» Zwar ist der gestellte Antrag nicht deswegen als unzulässig im Sinne von §§ 253, 256 ZPO anzusehen, weil in ihn überflüssigerweise ein Stück einer möglichen rechtlichen Begründung einbezogen worden ist» Durch die der klägerischen AntragStellung wörtlich entsprechende Tenorierung durch das Landesarbeitsgericht kann jedoch der Eindruck entstehen, als habe der Kläger einmal nur "Entlohnung" nach der VergGr» III BAT verlangt, ohne damit zugleich auch die ganz allgemeine Feststellung zu begehren, ihn im Sinne eines rechtlichen Status in allen rechtserheblichen Fragen (wie etwa Dauer des Urlaubs oder Höhe der Reisekosten) nach dieser Vergütungsgruppe zu behandeln (vgl» Urteile des Senats vom 12» Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr» 13 zu 5 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, und 12» April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr» 1 zu 3§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte)» Weiterhin entsteht der Eindruck, als habe der Kläger im Sinne einer restriktiven Auslegung seines ersten Klagantrages tatsächlich nur die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehren wollen, ihn in eine bestimmte Fallgruppe der Vergütungsgruppe III einzugruppieren o Nach dem GesamtZusammenhang des klägerischen Vorbringens ist beides jedoch nicht der Fall» Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend hervorgehoben hat, ist der Klagantrag vielmehr dahin auszulegen, daß der Klager einmal eine der im öffentlichen -Dienst allgemein üblichen Ein gruppierungsfeststellungsklagen erheben und außerdem sein Klagebegehren auch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüft vjissen will (vgl" Urteil des Senats vom 14» Juni 1972 - 4 AZR 268/71 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk und in der amtlichen Sammlung vorgesehen)» Die sen Umständen hätte auch das Landesarbeitsgericht bei der Auslegung des ersten Klagantrages und der Tenorierung Rechnung tragen müssen» Eine förmliche Richtigstellung des Urteilstenors ist jedoch deswegen nicht erforderlich, weil das angefochtene Urteil als Feststellungsurteil jedenfalls nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist» Das Landesarbeitsgericht führt im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (BAG AP Nr» 47 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil vom 12«, April 1972 - 4 AZR 227/71 -, demnächst AP Nr" f zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte) nicht näher aus, ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit ausgeht (BAG AP Nr» 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder eine überwiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 22, 23 BAT) bzw» mehrere für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten fBAG AP Nr" 97 zu 5 3 TO»A) rechtlich würdigt«.

    Tarifnormen für vermessungstechnische Angestellteo Daraus ergibt sich zugleich, da die Tarifvertragsparteien die verschiedenen Aufgaben des Klägers jeweils unterschiedlich und speziell tariflich geregelt haben, daß eine einheitlich zu beweisende Gesamttätigkeit hier aus Rechtsgründen im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Revision nicht in Betracht kommt (vgl» Urteile des Senats vom 9° Februar 1972 - 4 AZR 153/71 - und 12» April 1972 - 4 AZR 227/71 -, demnächst AP Hr» 49 zu §§ 22, 23 BAT und AP Kr » 1 zu -i§§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, im Anschluß an BAG AP Nr» 12 zu § 1 TVG Tarifvertrages BAVAV)».

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Nur danach kann aber festgestellt werden, welche Tätigkeiten für die tarifliche Bewertung heranzuziehen sind und welche gegebenenfalls aus dieser Betrachtung ausscheiden (BAG Urteile vom 20. Oktober 1971 - 4 AZR 10/71 - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT; vom 12. April 19/2 - 4 AZR 227/71 - demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte; vom 17 Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; vom 15. November 1972 - 4 AZR 50/72 - demnächst AP Nr, 61 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Dabei können Teiltätigkeiten in Betracht kommen (vgl. BAG AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT und Nr. 97 zu § 3 TOA); andererseits besteht aber auch die rechtliche Möglichkeit, bestimmte Aufgaben der Klägerin zusammenzufassen und zusammengenommen als ihre überwiegend auszuübende Tätigkeit einheitlich tarifrechtlich zu be urteilen (vgl. BAG AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 47 und 40 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Der Kläger hat den Antrag gestellt, festzustellen, "daß die beklagte Bundesrepublik verpflichtet sei, ihn mit Wirkung vom 1"3»1968 nach Vergütungsgruppe I b BAT höherzugruppieren, zu vergüten und die nachzuzahlenden Nettobeträge jeweils seit Fälligkeit mit V % zu verzinsen»" Nach dem gesamten Vorbringen des Klagers legt der Senat diesen Klageantrag in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung dahin aus, daß der Kläger eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfest st ellungäldagen erhoben hat und damit die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehrt, an ihn von dem im Klageantrag bezeichneten Zeitpunkt an Vergütung nach der VergGr» I b BAT zu zahlen, womit die Beklagte zugleich verpflichtet werden soll, den Kläger auch in sonstiger Beziehung rechtlich so zu behandeln, wie es Angestellten der VergGr» I b BAT zusteht» Gegen den so ausgelegten Klageantrag bestehen keine prozeßrechtlichen Bedenken aus § 253 und § 256 ZFO (vgl» BAG 8, 333 = LP Nr» 56 zu § 3 TO»A, auch Ur-teile des Senats vom 12» April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr» 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassen, 19» April 1972 - 4 AZR 257/71 - 6 demnächst AP Nr» 1 zu § 1 TVG Tarifvertrages Bundesbahn sowie 25c Oktober 1972 - 4 AZR 4-32/71 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen)» Obwohl das Landesarbeitsgericht am Anfang seiner Entscheidungsgründe davon spricht, daß der-Kläger die Tätigkeitsmerkmale der VergGr» I b Fallgruppe 1 BAT er fülle, was auf eine rechtliche Prüfung nach .Maßgabe der tariflichen Tätigkeitsmerkmale schließen lassen könnte, er geben seine weiteren Ausführungen eindeutig, daß es die Klage nur aufgrund eines einzelvertraglichen Anspruchs des Klägers für begründet hält und deswegen von einer Überprüfung seiner auszuübenden Tätigkeit nach den in Betracht kommenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 a zum BAT absiehto.
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 185/72

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Fremdsprachendienst - Allgemeine

  • BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72

    Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 840/77

    Kreissparkassen in Bayern - Rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts -

  • BAG, 19.04.1972 - 4 AZR 257/71

    Eingruppierung von Angestellten - Einheitsbewertung der Beamtendienstposten -

  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 789/79
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